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   BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86   

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BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86 (https://dejure.org/1986,17590)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1986 - 4 StR 151/86 (https://dejure.org/1986,17590)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1986 - 4 StR 151/86 (https://dejure.org/1986,17590)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Bei dieser kann der Umstand, daß sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten stabilisiert haben, nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen (BGH StV 1981, 21; BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 37/85 - und Beschluß vom 29. April 1985 - 3 StR 97/85).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Notwendig ist vielmehr eine Gesamtwertung (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Da sich besondere Umstände in der Person und in der Tat häufig nicht scharf voneinander trennen lassen (BGH NStZ 1982, 114, 285; StV 1982, 570; 1983, 18), reicht es in der Regel nicht aus, einerseits auf die Persönlichkeit des Angeklagten und andererseits auf das Gewicht der Tat abzustellen, wie es das Landgericht getan hat.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Denn den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt gewesen ist, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; wistra 1985, 20; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85 - und vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85).
  • BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85

    Versagung der Strafaussetzung wegen ausschließlich durchschnittlicher

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Denn den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt gewesen ist, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; wistra 1985, 20; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85 - und vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Bei dieser kann der Umstand, daß sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten stabilisiert haben, nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen (BGH StV 1981, 21; BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 37/85 - und Beschluß vom 29. April 1985 - 3 StR 97/85).
  • BGH, 29.04.1985 - 3 StR 97/85

    Gründe für eine Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Bei dieser kann der Umstand, daß sich die Lebensverhältnisse des Angeklagten stabilisiert haben, nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch dafür von Bedeutung sein, ob Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen (BGH StV 1981, 21; BGH, Urteil vom 24. April 1985 - 3 StR 37/85 - und Beschluß vom 29. April 1985 - 3 StR 97/85).
  • BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85

    Anforderungen an die Annahme besonderer Gründe, welche die Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Notwendig ist vielmehr eine Gesamtwertung (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Beschluß vom 20. August 1985 - 4 StR 441/85).
  • BGH, 23.10.1985 - 2 StR 514/85

    Erhebung der Nachtragsanklage in einer den Mindestanforderungen genügenden Form

    Auszug aus BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86
    Denn den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt gewesen ist, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; wistra 1985, 20; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85 - und vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Das Urteil läßt auch die für die Anwendung des § 21 Abs. 2 JGG notwendige Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände vermissen (vgl. BGHR JGG § 21 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1; BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86).
  • BGH, 30.04.1986 - 2 StR 165/86

    Verbindung von an verschiedenen Tagen vorgenommenen sexuellen Handlungen zu einer

    Im Falle der Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und nicht mehr als zwei Jahren ist die Entscheidung, ob Strafaussetzung gewährt oder versagt wird, auf der Grundlage einer Gesamtwürdigung aller dafür maßgeblichen Umstände zu treffen (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; zum Merkmal der "besonderen Umstände" vgl. BGH NStZ 1984, 360; BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86 mit Nachweisen).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 241/86

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen günstiger Sozialprognose - Erziehungsgedanke

    Der Senat kann die unterbliebene Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 285, 286 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH StV 1981, 21/22 und 1982, 570; BGH, Beschlüsse vom 26. April 1980 - 4 StR 208/80 -, vom 24. Januar 1985 - 1 StR 827/84 - und vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86), die Sache des Tatrichters ist, nicht selbst nachholen.
  • BGH, 27.05.1986 - 4 StR 202/86

    Zulässigkeit der strafschärfenden Anlastung der Erniedrigung des Opfers zum

    Wegen der Aussetzung von Freiheitsstrafen nach § 56 Abs. 2 StGB verweist der Senat im übrigen auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Senatsbeschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86 m.Nachw., siehe jetzt § 56 Abs. 2 StGB i.d.F. des 23. StrÄndG vom 13. April 1986 - BGBl I S. 393).
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